|
Mit Wirkung vom 1.7.2006 sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten für den Bereich der Beratung eine Vergütungsvereinbarung trifft. Da wir der Auffassung sind, dass eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt zu erschwinglichen Preisen für jedermann möglich sein sollte, bieten wir Beratungsvergütungen an, die unterhalb der üblichen Sätze liegen. Wir vereinbaren mit unseren Mandanten für die Erstberatung die nachfolgend aufgelisteten Vergütungen, die wegen des unterschiedlichen Beratungsaufwands nach Rechtsgebieten gegliedert sind. Sollte nach der Erstberatung eine weitere Beratung notwendig werden, so muss eine weitere Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt erfolgen. Für eine Erstberatung in nachfolgend genannten Rechtsgebieten fallen folgende Vergütungen zzgl. Mehrwertsteuer an: | Familiensache | € 150,00
| Verkehrsordnungswidrigkeit, Bußgeldsache
| € 80,00
| Verkehrsrecht (Unfallabwicklung)
| € 80,00
| Arbeitsrecht
| € 100,00
| Zivilsache
| € 80,00
| Mietsache
| € 80,00
| Strafsache
| € 150,00
|
Die Vereinbarung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen und unterzeichnet werden.
|